Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter haben die höchste nicht ärztliche Qualifikation im Rettungsdienst erreicht und übernehmen eigenverantwortlich medizinische Maßnahmen der Erstversorgung von Notfallpatientinnen und -patienten. Ob in einem Bundeswehrkrankenhaus oder in Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr: Hier können Sie Ihre Potenziale einsetzen und ausbauen. Menschen in medizinischen Notfällen helfen und Leben retten – dank fundierter Ausbildung und moderner Ausrüstung.
Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter zivil (m/w/d)
als Tarifbeschäftigte bzw. Tarifbeschäftigter
Die Tätigkeitsebenen bei der Bundeswehr
Die Bundeswehr unterscheidet zwischen verschiedenen Tätigkeitsebenen, genannt "Laufbahnen". Infos zu Laufbahnen
Ihre Aufgaben als Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter (m/w/d)
- Sie versorgen und stabilisieren Patientinnen und Patienten am Unfallort.
- Sie transportieren die verletzte Person im Rettungswagen.
- Sie fahren den Rettungswagen unter Notfalleinsatzbedingungen
- Sie assistieren ärztlichem Personal bei der Sedierung, verabreichen Medikamente und führen Sanitätsgeräte Untersuchungen auch eigenständig durch.
- Sie schreiben Protokolle für die Übergabe der verletzten Personen an der Notaufnahme.
- Sie warten, pflegen und desinfizieren den Rettungswagen und die zugehörigen Sanitätsgeräte.
Was für Sie zählt
- Sie werden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit eingestellt.
- Sie erwartet ein attraktives Gehalt, bemessen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Eine Eingruppierung erfolgt bis in die Entgeltgruppe E 8 TVöD.
- Sie profitieren von einer gezielten Personalentwicklung und einem umfangreichen Fort- und Ausbildungsangebot.
- Sie arbeiten bei einem anerkannten und familienfreundlichen Arbeitgeber in sicheren wirtschaftlichen Verhältnissen.
- Die Bundeswehr fördert die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beispielsweise durch die Beschäftigung in Form von Teilzeitarbeit.
Was für uns zählt
- Sie verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter.
- Sie verfügen über eine Bundeswehr-Fahrerlaubnis B und C oder sind bereit, diese zu erwerben. Mit dem Führen eines Dienst-Kfz erklären Sie sich einverstanden.
- Sie treten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein.
- Sie stimmen zu, an einer gesundheitlichen Eignungsfeststellung und ggf. einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung teilzunehmen.
- Sie haben den Sedierungsfachkundelehrgang erfolgreich absolviert bzw. sind bereit, diesen zu absolvieren.
- Sie erfüllen die Vorgabe des Gesetzes für den Schutz vor Masern und Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz).
Kontakt & Wissenswertes
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das:
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Hamburg
Personalmanagement
040 / 86648 - 5117 (Frau Christiansen)
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