Als Juristin bzw. Jurist in der Bundeswehr beraten Sie militärische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in allen rechtlichen Grundsatzfragen. Mit Ihren vielfältigen Rechtskenntnissen ermöglichen Sie rechtmäßige Entscheidungen sowohl für die Truppe als auch in der Verwaltung. Sie setzen Ihr Fachwissen vielseitig ein und beantworten in Stäben (Verwaltungsanteile in der Truppe) und Ämtern Rechtsfragen oder leisten im Einsatz juristischen Beistand. Sie fungieren als Wehrdisziplinaranwältin bzw. Wehrdisziplinaranwalt.
Ihre Kompetenz bringen Sie als Juristin bzw. Jurist im höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst ein. Sie sind in der Bundeswehrverwaltung in den Bereichen Recht, Organisation, Personal oder Finanzen tätig. Sie erlangen das für Nachwuchskräfte des höheren Dienstes nötige Basiswissen über die Verwaltung der Bundeswehr über Lehrgänge am Bildungszentrum der Bundeswehr in Mannheim oder an der Zentralen Ausbildungseinrichtung für die Rechtspflege der Bundeswehr.